Unternehmen
Ein Unternehmer
hat neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch eine Vielzahl rechtlicher Aspekte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung von Fehlern bedarf es kompetenten Rates bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie bei der Veräußerung und Umwandlung und nicht zuletzt bei der Planung der Unternehmensnachfolge.
- Die Wahl der Rechtsform
- Die Wahl der Firma
- Eintragungen in die verschiedenen Register
- Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen
- Unternehmensnachfolge
Die Wahl der im Einzelfall richtigen Rechtsform berührt Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts. Auch die Frage, ob und wie die handelnden Unternehmerpersonen haften ist hier von besonderer Bedeutung.
Die „Firma“ ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Die Firma ist so zu wählen, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen unterscheidet. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Namens und der Klärung von Zweifelsfragen.
Für die einzelnen Gesellschaftsformen ist vorgeschrieben, dass für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens bei Gründung und bei späterer Veränderung in das entsprechende Register einzutragen sind. Folgende Register sind hierbei relevant:
- Vereinsregister
- Genossenschaftsregister
- Gesellschaftsregister
- Handelsregister (HRA und HRB)
Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Registergericht bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Der Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.
Eintragungspflichtig sind beispielsweise:
- Wechsel in der Geschäftsführung;
- Erteilung/Widerruf von Prokura,
- Änderung der Firma,
- Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
- Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
- Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.
In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld sind in Unternehmen Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen an der Tagesordnung. Typische Beispiele für solche Veränderungen sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in viel
Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zu einer Unternehmenskrise führen. Vorrangige Ziele der Nachfolgeplanung u. -regelung sind häufig die Erhaltung des bestehenden Betriebes und die Versorgung der ausscheidenden Unternehmer bzw. deren Angehörigen. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.
Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung und einer professionellen Vollmachtslösung das Ende eines Unternehmens bedeuten.
Insgesamt muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst etwa mit einem eigenhändigen Testament die Nachfolge regeln zu wollen. Bei der Unternehmensnachfolge sind eine Vielzahl rechtlicher Fragen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Steuerercht, dem Familien- und Erbrecht und nicht zuletzt auch emotionale Fragen zu klären.
Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.
Eine filmische Erklärung finden Sie mit diesem Video. Bereitgestellt durch den Deutschen Notarverein.
Quelle: dnotv.de/services/erklaervideos/
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