Immobilien
Kauf oder Verkauf von Immobilien
… stellt für die meisten Menschen aufgrund des finanziellen Rahmens alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens werden investiert und häufig müssen Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit die Vertragsparteien bei Grundstücksgeschäften sachgemäß beraten und betreut werden, schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars vor. Der Notar hat für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und Risikovermeidung für beide Vertragsparteien Sorge zu tragen. Der Notar beschafft die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen.
Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Vom Notar sind insbesondere die folgenden Aspekte zu beachten:
Sicherung von Käufer und Verkäufer,
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
- Gewährleistung für Mängel,
- Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
- Aufteilung der Erschließungskosten und das
- Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).
Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Vertragsentwurf.
Merkblatt der Bundesnotarkammer zum Kauf einer gebrauchten Immobilie
Glossar der Bundesnotarkammer zu Wohnungskauf- und Bauträgerverträge
Eine filmische Erklärung finden Sie mit diesem Video. Bereitgestellt durch den Deutschen Notarverein.
Quelle: dnotv.de/services/erklaervideos/
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