Angebot

Ehe, Partnerschaft
& Familie

Ehe, Partnerschaft & Familie

Die Gründung einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehört wohl zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Die Ehe ist nicht nur eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Sie hat auch rechtliche Konsequenzen, die besonders bei einer Scheidung spürbar werden können.

Deshalb ist es wichtig, alle Aspekte rechtlich abzusichern zu regeln, die wirtschaftliche Konsequenzen für die beteiligten Partner und deren Kinder haben können. Dazu gehören unter anderem Regelungen im Todesfall eines Partners, die Rechte und Pflichten bezüglich gemeinsamer Kinder oder die Vereinbarungen für den Fall der Scheidung bzw. Trennung.

Folgenden Fragen sollten zum Beispiel bedacht und geregelt werden:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig  davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen. Als Notar kann ich Ihnen als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten.

©Notar Guido Dammholz

Ehevertrag und Partnerschaftsvertrag

Mit einem Ehevertrag können Sie die wechselseitigen Rechte und Pflichten während einer Ehe und auch vorsorglich für den Scheidungsfall individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Wenn eine Ehe für Sie noch nicht in Aussicht ist oder überhaupt nicht infrage kommt, ist ein Partnerschaftsvertrag eine gute Möglichkeit, dem persönlichen und wirtschaftlichen Miteinander eine solide rechtliche Basis zu geben. Da für Nichtverheiratete keine verbindlichen Regelungen für das Ende einer Beziehung und die Aufteilung von Besitz und Ansprüchen existieren, sollte diese Lücke mit einem notariell beurkundeten  Partnerschaftsvertrag geschlossen werden.

Scheidung: Notarielle Beratung zu Gütertrennung und Vorsorgungsausgleich

Auch Paare ohne Ehevertrag können mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung eine einvernehmliche Regelung für ihre Trennung vereinbaren, statt die Entscheidung zu Fragen wie zur Gütertrennung, zum Vorsorgungsausgleich oder der Zugewinngemeinschaft dem Familiengericht zu überlassen. Dies erspart Ihnen unnötige Streitereien und macht das gerichtliche Scheidungsverfahren schneller und billiger.

Kontaktaufnahme

03901- 8586-0
info@notar-dammholz.de
oder über beistehendes Kontaktformular

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage datenschutzkonform und unverbindlich.

Hinweis: Bei den mit * gekennzeichneten
Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, ohne deren Füllen ein Absenden nicht möglich ist.

7 + 2 =

Bürozeiten

Montag - Donnerstag
09:00 - 16:30

Freitag
09:00 - 14:00

Notariat
Guido Dammholz

Kontaktdaten

Am Chüdenwall 3
29410 Hansestadt Salzwedel

Fax: 03901 8586-22

Copyright © 2026 Notar Guido Dammholz

Webdesign: iA Grafik + Web
Fotos: Kati Matiaske