Angebot

Schenken &

vorweggenommene Erbfolge

Schenken und vorweggenommene Erbfolge

Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Veranlassung hierzu besteht häufig aus steuerrechtlichen Gründen oder dem Wunsch, späteren Streitigkeiten zwischen mehreren Erben vorzubeugen.

Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Wir Notare sind  hierbei Ihr fachkundiger Berater und Helfer. Steuerliche Optimierungswünsche sollten aber nicht den Blick dafür verstellen, dass eine Übergabe nur dann sinnvoll ist, wenn Übergeber und Übernehmer „reif“ für die Vermögensübertragung sind und eine große Vertrauensbasis besteht.

Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertag) erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Gegen eine lebzeitige Übertragung spricht zunächst, dass dem Übertragenden der Gegenstand entzogen wird. Die Rückforderung ist nach dem Gesetz nur eingeschränkt möglich, kann jedoch im Übertragungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Auf der anderen Seite bietet die Übertragung zu Lebzeiten auch erhebliche Vorteile.  Beispielhaft lassen sich etwa anführen:

  • Durch die Übertragung von Grundbesitz von Eltern auf Kinder kann diesen die Begründung eines eigenen Hausstandes oder einer beruflichen Existenz erleichtert werden.
  • Die Versorgung des Veräußerers kann im Rahmen des Übertragungsvertrages sichergestellt werden.
  • Pflichtteilsansprüche des Erwerbers sowie von dritten Personen können unter gewissen Voraussetzungen beschränkt werden.
  • Schenkungs-  bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung der steuerbaren Vorgänge mehrfach ausgenutzt werden.

Die Motive, die letztlich zu einer Grundstückszuwendung führen, sind ebenso vielfältig wie die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.
So werden in dem Vertrag je nach Motivation beispielsweise Abstandszahlungen an den Übergeber, Einräumung von Wohnrechten, Pflegeverpflichtung usw. vorgesehen.

Auch die Bereiche Stiftungsgründung und Unternehmensnachfolge zählen zum Beratungsspektrum Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge.

Kontaktaufnahme

03901- 8586-0
info@notar-dammholz.de
oder über beistehendes Kontaktformular

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage datenschutzkonform und unverbindlich.

Hinweis: Bei den mit * gekennzeichneten
Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, ohne deren Füllen ein Absenden nicht möglich ist.

13 + 13 =

Bürozeiten

Montag - Donnerstag
09:00 - 16:30

Freitag
09:00 - 14:00

Notariat
Guido Dammholz

Kontaktdaten

Am Chüdenwall 3
29410 Hansestadt Salzwedel

Fax: 03901 8586-22

Copyright © 2026 Notar Guido Dammholz

Webdesign: iA Grafik + Web
Fotos: Kati Matiaske