Vollmachten
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Plötzliche oder altersbedingte Erkrankungen oder Unfälle können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen, sondern auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich wie tatsächlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen – mit Ausnahme eines befristeten Ehegattenvertretungsrechtes in Gesundheits-fragen – nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Kann eine volljährige Person in wichtigen Fragen nicht mehr selbst entscheiden, muss das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzten. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren ist für die Angehörigen des Betroffenen aber zeit- und kostenintensiv sowie psychologisch belastend. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Ziel einer Vorsorgevollmacht ist es vor allem, zu vermeiden, dass andere – fremde – Personen über die eigenen Dinge entscheiden.
Von erheblicher Bedeutung sind Vorsorgevollmachten im unternehmerischen Bereich. Wird ein Gesellschafter geschäftsunfähig, kann dies die Handlungsunfähigkeit einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zu Folge haben, wenn keine mit dem Gesellschaftsvertrag verzahnte Vorsorgeverfügung existiert.
Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.
Wir unterstützen Sie bei der Abfassung, Beurkundung und Hinterlegung Ihrer Vorsorgeverfügungen. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.

©Notar Guido Dammholz
Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden.
Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer seit 2005 im Auftrag des Bundesgesetzgebers betrieben. Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 5 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert. Diese zentrale Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft bietet im Gegensatz zu privaten Unternehmen die Gewähr, dass das Register auf Dauer besteht und die Daten geschützt sind. Das Register ist nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt.
Jede Betreuungsbehörde ist berechtigt, das Register einzusehen und ist verpflichtet, vor der Anordnung einer Betreuung zu prüfen, ob für den Betroffenen eine Vorsorgevollmacht registriert wurde.
Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Flyer der Bundesnotarkammer zum Zentralen Vorsorgeregister
Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD
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